Pressemitteilung des VIA Regionalverbandes Berlin/Brandenburg e.V. zur Verabschiedung des Berliner Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG)

Der Verband für Interkulturelle Arbeit (VIA) Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V. begrüßt die Verabschiedung des Berliner Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) als Novellierung des zehn Jahre alten und auszubauenden PartIntG von 2010.

Wir teilen den in der Begründung angeführten Regelungsbedarf hinsichtlich der Diskriminierung und Unterrepräsentanz der Zielgruppen des Gesetzes. Der VIA Regionalverband, als langjährig erfahrener politischer Interessenvertreter und Netzwerk von Organisationen der Berlinerinnen und Berliner mit Migrationsgeschichte, sieht hier einen umfassenden Förderbedarf: Menschen mit Migrationsgeschichte müssen entsprechend ihrem Berliner Bevölkerungsanteil unter den Auszubildenden und Beschäftigten (hier vor allem auch im gehobenen und höheren Dienst) des Öffentlichen Dienstes Berlins und den weiteren im Geltungsbereich des Gesetzes liegenden Institutionen und Verwaltungen des Landes Berlin adäquat respräsentiert sein.
Den zweiten Schwerpunkt des Gesetzes sieht der VIA-Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V.  in der Schaffung abgestimmter und politisch wirksamer Strukturen auf Landes- und Bezirksebene, um die politische Teilhabe von Berlinerinnen und Berliner mit Migrationshintergrund und ohne Staatsbürgerschaft zu verbessern und per Gesetz einheitlich in Berlin zu verankern. Damit wird ein weiterer richtiger Schritt in Richtung politische Partizipation dieser von politischen Entscheidungsprozessen weitgehend ausgeschlossenen Menschen gegangen. Von besonderer Bedeutung ist die Ausstattung der bezirklichen Beiräte und des Landesbeirates für Partizipation und Integration mit personellen und finanziellen Ressourcen. Wir begrüßen die im Gesetz verankerte Einrichtung eines Beirates für Angelegenheiten von Roma und Sinti.
Wichtig sind aus unserer Sicht auch die in §5 aufgeführten Maxime in Bezug auf die Auswirkungen des Gesetzes bei der Erarbeitung anderer Gesetze und Verordnungen und der Wirkung dieser auf die Zielgruppen des Gesetzes.

Aus unserer Sicht stellt dieses Gesetz ein Grunderfordernis für eine noch zu entwickelnde strategisch ausgerichtete Stadtpolitik „aus einem Guss“ in der Migrationsgesellschaft dar, mit der Berlin wichtige politische Impulse auch in Richtung anderer Bundesländer und des Bundes aussenden kann.

Berlin, 18.06.2021
Geschäftsführung und Sprecher*innenrat des Verbandes für Interkulturelle Arbeit (VIA) Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V.