Mitglied werden

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im Verband für Interkulturelle Arbeit (VIA) Berlin/Brandenburg e.V. bedeutet für Sie Zugang

  • zum gesamten Beratungs-, Vernetzungs- und Qualifizierungsangebot der Servicestelle für MO im Interkulturellen Kompetenznetzwerk für Migrant*innenorganisationen,
  • zu einem starken Netzwerk aus Vereinen, Migrant*innenorganisationen, Initiativgruppen und Projekten,
  • zu kostenlosen Qualifizierungsangeboten aller VIA-Projekte,
  • zu Fachinformationen aus den Bereichen Antidiskriminierung, Arbeitsmarktintegration, Empowerment von MO, Demokratiestärkung, Migration und Gesundheit sowie Stadtteilarbeit,
  • zu kommunalen Verwaltungen in Berlin und Brandenburg.

Sie haben Fragen zum deutschen Vereinsrecht, zur Buchführung oder zu steuerlichen Angelegenheiten? Sie benötigen Beratung bei Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Fördermittel- oder Ehrenamtlichen-Gewinnung? Sie möchten sich themenspezifisch weiterbilden? Mit VIA haben Sie einen verlässlichen Partner mit fast 30 Jahren Erfahrung an Ihrer Seite.

Wer kann beim VIA Mitglied werden?

Im VIA können als Vollmitglieder sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine (wie Initiativgruppen) Mitglied werden, die ihre eigenen Arbeitsschwerpunkte im migrations-, integrations-oder entwicklungspolitischen Bereich setzen – oder sich in Themenfeldern der Interkulturalität, der Antidiskriminierungs- oder Antirassismusarbeit engagieren. In jedem Fall sollte die Arbeit des Vereins oder der Initiativgruppe im Einklang mit den Zielen des VIA gemäß seiner Satzung stehen.

Als Fördermitglieder sind neben Vereinen und Organisationen auch natürliche Personen willkommen, wenn sie für die satzungsgemäßen Ziele des VIA eintreten. Fördermitglieder genießen dabei die gleichen Stimm- und Wahlrechte wie Vollmitglieder.

Wie kann eine Organisation beim VIA Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft erfolgt auf Antragstellung. Das Antragsformular ist hier zu finden.

Antragstellende Organisationen müssen eine kurze Begründung für den Mitgliedschaftsantrag, eine Selbstdarstellung der Organisation und ihrer Aktivitäten und gegebenenfalls Kopien von Satzung, Registerauszug sowie des Freistellungsbescheides des Finanzamts einreichen.

Wer entscheidet über die Mitgliedschaft?

Über die Mitgliedschaft im VIA entscheidet grundsätzlich die Mitgliederversammlung. Antragstellende Organisationen werden zuvor zu einer Sprecherratssitzung eingeladen. Der Sprecherrat (= Vorstand des VIA-Regionalverbandes Berlin/Brandenburg) bespricht mit den Vertreter*innen den Antrag, votiert für eine vorläufige Mitgliedschaft und gibt der Mitgliederversammlung eine Empfehlung. Anträge können natürlich auch direkt in der Mitgliederversammlung gestellt werden, wenn die formellen Voraussetzungen überprüfbar erfüllt sind.

Was kostet die Mitgliedschaft im VIA?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages legt die Mitgliederversammlung fest. Sie ist aus der aktuellen Beitragsrichtlinie unseres Verbandes zu entnehmen. Zur Zeit (2020) gilt:

  • Die Beiträge für juristische Personen entsprechen einem gestaffelten Prinzip. Der normale jährliche Beitragssatz beträgt 100,00 €, der reduzierte Beitragssatz 50,00 €, der Mindestbeitrag  25,00 € und der solidarische Beitragssatz liegt bei 150,00 € im Jahr.
  • Der Beitragsrichtwert für Fördermitglieder beträgt  40,00 € im Jahr
  • Natürliche Personen mit geringem Einkommen zahlen den ermäßigten Beitrag von 25,00 €  im Jahr

 

Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich gerne per Telefon oder Email an: info(at)via-in-berlin.de