Soforthilfe X für Gemeinnützige Vereine

Vom 1. bis 25. Oktober 2020 können gemeinnützige Vereine und Organisationen „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ online beantragen. Diese Billigkeitsleistungen werden für existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe zur Verfügung gestellt, die zwischen dem 17. März und dem 30. September 2020 durch die Corona-Pandemie entstanden sind.

Es können Zuschüsse zunächst bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Antragsberechtigt sind zivilgsellschaftliche Organisationen mit Sitz in Berlin, die

  • gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind,
  • in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
  • die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
  • die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Existenzbedrohung führen.

In Abhängigkeit von den Gesamtausgaben und der finanziellen Belastung der antragstellenden Organisation werden Mittel in Höhe von 1.000 bis zu 20.000 Euro pro Antrag gewährt. Ausnahmen sind in besonders schwerwiegenden Fällen möglich. Dafür stellt der Berliner Senat Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ehrenamts- und Vereinshilfen werden auf Antrag in Form von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Härten gewährt. Auf die Gewährung der Mittel besteht kein Rechtsanspruch.

Auf den Seiten der IBB finden sich weitergehende Informationen zum Antragsverfahren sowie ein umfangreiches FAQ.

Migrant*innen-Organisationen, die sich für dieses Soforthilfe-Programm interessieren, können sich von der VIA-Servicestelle dabei beraten und unterstützen lassen: servicestelle@via-in-berlin.de